Abrechnung

Grundsätzlich rechnen wir für Pflichtleistungen der Krankenkasse nach dem Tarmed-Tarif ab.

Üblicherweise wird die Rechnung dem Patienten zugestellt, der sie dann an die Krankenkasse weiterleitet (Tiers Garant)

Es besteht auch die Möglichkeit dass wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen (Tiers Payant)

Für Leistungen die in Abwesenheit des Patienten erbracht werden (z.B. Telefone mit Pflegepersonal im Altersheim, Studium von Spitalberichten, Ausstellen von Physiotherapieverordnungen etc.) wird der Tarmed-Tarifpunkt 00.0140 “Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten” verrechnet.

Für Zeugnisse und administrative Bestätigungen die nicht mit den Heilungskosten verbunden sind (z.B. Zeugnis für Fitnesscenter, Bestätigung für Behörden etc) erfolgt eine Verrechnung ausserhalb des Tarmed, das heisst die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Wenn eine Konsultation kurzfristig / gleichentags abgemacht wird, wird je nach Situation eine Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale verrechnet.

Die Kosten für die verkehrsmedizinische Untersuchung für Senioren betragen SFr. 100.- und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.